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Trinkwasser

Trinkwasser ist für menschlichen Genuss und Gebrauch geeignetes Wasser, das bestimmte in Rechtsnormen festgelegte Anforderungen erfüllen muss. In Deutschland festgelegt in der Trinkwasserverordnung, der DIN 2000 “Leitsätze für die zentrale Trinkwasserversorgung” und DIN 2001 “Leitsätze für die Einzel-Trinkwasserversorgung” und weiteren Vorschriften und Regelwerken.

Die Trinkwasserverordnung regelt die Gewährleistung der Genusstauglichkeit und Reinheit des Wassers für den menschlichen Gebrauch. „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ wird einmal unter a) „Trinkwasser“ und b) „Wasser für Lebensmittelbetriebe“ zusammengefasst. Nicht darunter fällt „natürliches Mineralwasser“, welches die Mineral- und Tafelwasserverordnung abdeckt sowie „Heilwasser“ im Sinne des § 2 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes.

 

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Unter a) „Trinkwasser“ definiert die Trinkwasserverordnung in § 3 als alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist: Körperpflege und -reinigung, Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.
Dies gilt ungeachtet der Herkunft des Wassers, seines Aggregatzustandes und ungeachtet dessen, ob es für die Bereitstellung auf Leitungswegen, in Tankfahrzeugen, in Flaschen oder anderen Behältnissen bestimmt ist.

Unter b) „Wasser für Lebensmittelbetriebe“ fällt alles Wasser, ungeachtet seiner Herkunft und seines Aggregatzustandes, das in einem Lebensmittelbetrieb für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind, sowie zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen können, verwendet wird, soweit die Qualität des verwendeten Wassers die Genusstauglichkeit des Enderzeugnisses beeinträchtigen kann.

Zur Beschaffenheit des Wassers für den menschlichen Gebrauch und somit auch für Trinkwasser definiert die Trinkwasserverordnung mehrere Anforderungen.

1) Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein.
2) Im Wasser für den menschlichen Gebrauch dürfen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen (Mikrobiologische Anforderungen).
3) Im Wasser für den menschlichen Gebrauch dürfen chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Wasser für den menschlichen Gebrauch verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles möglich ist (Chemische Anforderungen).

In der DIN 2000 sind die ebenfalls Eigenschaften des Trinkwassers definiert:

Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften besitzen. Trinkwasser muss keimarm, appetitlich, farb- und geruchlos, kühl und geschmacklich einwandfrei sein. Darüber hinaus darf Trinkwasser nur einen geringen Gehalt an gelösten Stoffen aufweisen, keine unverhältnismäßigen Korrosionsschäden am Leitungsnetz hervorrufen und es sollte in genügender Menge mit ausreichendem Druck zur Verfügung stehen.

Trinkwasser besteht nicht nur aus reinem H2O, sondern enthält als Kationen und Anionen gelösten Mineralstoffe. Die häufigsten Mineralstoffe als Kationen sind: Calcium-, Magnesium und Natriumionen. Die dazugehörigen Anionen sind als Carbonate, Hydrogencarbonate, Chloride und Sulfate gelöst. Die Konzentration der Calcium- und Magnesiumsalze entspricht in guter Näherung der Gesamtwasserhärte. Weiterhin kann die Konzentration der Mineralstoffe im Trinkwasser in die Carbonat- oder temporäre Härte und in die Nicht-Carbonat bzw. permanente Härte unterschieden werden.

Als wichtigstes und unersetzbares Lebensmittel wird es auch als “Lebensmittel Nr. 1″ bezeichnet. 98 % der Bürger Deutschlands erhalten Trinkwasser über die öffentliche Wasserversorgung. Somit ist in Deutschland das Leitungswasser immer Trinkwasser. Im Durchschnitt werden in Deutschland täglich 126 Liter Trinkwasser aus der Leitung – den Großteil für Duschen und Baden, Toilette, Waschen, Spülen und Putzen – verwendet. Etwa 3 Liter des Trinkwasser werden pro Person täglich getrunken und verkocht. Im Vergleich dazu werden pro Person und Tag ca. 0,4 Liter Mineralwasser getrunken.

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