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Von Grundstückseigentümern, denen die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen besondere Vorteile bietet, an Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen) zu zahlendes Entgelt, um deren Investitionsaufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung dieser öffentlichen Einrichtungen zu decken.
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