Öffentliche Wasserversorgung

Die öffentliche Wasserversorgung, ein Teil der Wasserwirtschaft, fällt unter den Begriff der Daseinsvorsorge und ist kommunale Pflichtaufgabe. Gegenstück ist eine (meist private) Eigen- bzw. Einzeltrinkwasserversorgung. Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen (Stadtwerke, Gemeindewerke, Zweckverbände) ist die Sicherstellung von für menschlichen Genuß und Gebrauch geeignetem wasser/“>Wasser (Trinkwasser) in der durch die Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Qualität, in ausreichender Menge und mit dem notwendigen Druck. Dabei sind die örtlichen Wasservorkommen zu sichern (Grundwasserschutz).