Infektionsschutzgesetz
(IfSG). Das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ (Infektionsschutzgesetz – IfSG), das das Bundesseuchengesetz ablöst, ist seit dem 01.01.2001 in Kraft und stellt die Grundlage für die Trinkwasserverordnung dar. In § 37 Abs. 1 wird die Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch wie folgt definiert: „… muß so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.“
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