Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen) erheben für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Gebühren (Benutzungsgebühren), wenn eine Einrichtung (z. B. öffentliche wasser/“>Wasserversorgung oder Abwasseranlage) dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Sie ist, im Gegensatz zur Steuer, eine unmittelbare Gegenleistung für laufende oder einmalige öffentlichen Leistungen.
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