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Bundesseuchengesetz

Das Bundesseuchengesetz aus dem Jahr 1961 stellte bis zum 31.12.2000 die rechtliche Grundlage der Trinkwasserverordnung dar, die eine Durchführungsverordnung des Bundesseuchengesetzes ist. In § 11 dieses Gesetzes war die für Deutschland maßgebliche rechtliche Definition von Trinkwasser angegeben: „Trinkwasser …, muß so beschaffen sein, daß durch seinen Genuß oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Wassergewinnungs– und Wasserversorgungsanlagen … unterliegen insoweit der Überwachung durch das Gesundheitsamt.“ Am 01.01.2001 wurde das Bundesseuchengesetz vom Infektionsschutzgesetz abgelöst.
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