Bundesseuchengesetz
Das Bundesseuchengesetz aus dem Jahr 1961 stellte bis zum 31.12.2000 die rechtliche Grundlage der Trinkwasserverordnung dar, die eine Durchführungsverordnung des Bundesseuchengesetzes ist. In § 11 dieses Gesetzes war die für Deutschland maßgebliche rechtliche Definition von Trinkwasser angegeben: „Trinkwasser …, muß so beschaffen sein, daß durch seinen Genuß oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Wassergewinnungs– und Wasserversorgungsanlagen … unterliegen insoweit der Überwachung durch das Gesundheitsamt.“ Am 01.01.2001 wurde das Bundesseuchengesetz vom Infektionsschutzgesetz abgelöst.
Wasser-Lexikon: Bundesseuchengesetz |
Wasser-Lexikon: Trinkwasserverordnung |
Wasser-Lexikon: Infektionsschutzgesetz |
Wasser-Lexikon: Lebensmittelgesetz |
Wasser-Lexikon: Glossar |