Biomineralwasser Kriterien
Biomineralwasser darf so nur genannt werden, wenn es die folgenden Kriterien erfüllt:
Zunächst sind die gesetzlichen Vorgaben für „Natürliches Mineralwasser“ stets auch bei Biomineralwasser einzuhalten, wie z.B. die vom Gesetzt vorgeschriebenen Grenzwerte für Antimon, Barium, Blei, Cadmium, Chrom, Nickel, Quecksilber und Selen. Diese sind für Biomineralwasser ebenfalls aussreichen, gemäß der Qualitätsgemeinschaft für Biomineralwasser.
Die Kriterien der Qualitätsgemeinschaft gehen über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Der Kriterienkatalog teilt die Kriterien in unbedingt einzuhalten- de „major must“ – Kriterien und in einige „minor must“ – Kriterien ein, von denen mindestens 50% für eine Biozertifizierung einzuhalten sind.
Unter www.bio-mineralwasser.de kann der gesamte Katalog abgerufen werden.