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Wassergefährdende Stoffe

sind nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes Stoffe, die in der Lage sind, Gewässer zu verunreinigen oder auf sonstige Art in ihren Eigenschaften nachteilig zu verändern, z. B. Pflanzenschutz- und -behandlungsmittel, Schwermetalle, Phosphate.
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